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Nennbestimmungen Altblech Motorchallenge

Bitte lest euch die verbindlichen Konditionen der Ausschreibung aufmerksam durch


1. Beschreibung der Veranstaltung

Die Altblech Motorchallenge ist eine Rundfahrt durch den Nordschwarzwald, bei der die Teilnehmer Aufgaben zu bewältigen haben, die in einem Roadbook vom Veranstalter definiert werden.  Hinweise auf die Route erhalten die Teilnehmer durch das Roadbook. Es handelt sich um eine Automobile Schnitzeljagd durch die schönsten Ecken des Nordschwarzwalds. Die Zeit, in der die Route abgefahren wird ist irrelevant für die Wertung der Challenge, es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Rennen oder eine Geschwindigkeitsveranstaltung. Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie alle weiteren einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.


2. Teilnahmevoraussetzungen - Fahrzeug

Zur Veranstaltung zugelassen sind ausschließlich Fahrzeuge mit Erstzulassung bis einschließlich 1996.

Die Fahrzeuge müssen:

  • ordnungsgemäß zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein,
  • eine maximale Höhe von 2,50 m nicht überschreiten,
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.

Die Auswahl der Fahrzeuge erfolgt durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Teilnehmer vom Start auszuschließen.

Die Nennungsbestätigung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Nennung und des Nenngeldes.

Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt besteht.


3. Teilnahmevoraussetzungen – Personen 

Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich die im Nennformular aufgeführten Personen. Fahrberechtigt sind nur Personen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Ein Team besteht aus zwei Personen. Teams mit mehr als zwei Personen nehmen außerhalb der Wertung teil. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis einschließlich 14 Jahre.

Der Haftungsverzicht ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter einzureichen. Unvollständige Nennungen werden nicht berücksichtigt.


4. Verantwortlichkeit der Teilnehmer

Die Teilnahme an der Altblech Motorchallenge erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt für Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer sowie Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge.

Die Teilnehmer tragen während der gesamten Veranstaltung die alleinige Verantwortung für ihr Verhalten sowie für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des eingesetzten Fahrzeugs. Sie haften nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

Fahrer, Eigentümer und Halter gewährleisten, dass das eingesetzte Fahrzeug:

  • ordnungsgemäß zugelassen ist (reguläre Zulassung, Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen oder 07er-Kennzeichen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen),
  • sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet,
  • den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVZO, entspricht,
  • über eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt.


5. Haftung des Veranstalters

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Helfer sowie sonstiger mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betrauter Personen.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Eltern bzw. gesetzliche Vertreter sind für die Aufsicht über teilnehmende Minderjährige verantwortlich und haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für diese.


6. Änderungen und Absage

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zu ändern, Auflagen festzulegen oder die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, sofern dies aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erforderlich ist.

Wird die Veranstaltung aus Gründen abgesagt, die der Veranstalter zu vertreten hat, wird das bereits entrichtete Nenngeld zurückerstattet.

Erfolgt die Absage hingegen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, zwingender Sicherheitsgründe oder sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes, sofern dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.


7. Nichtteilnahme durch den Teilnehmer

Bei Nichtteilnahme aus Gründen, die der Risikosphäre des Teilnehmers zuzuordnen sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. Dies gilt insbesondere bei technischen Defekten am Fahrzeug, Krankheit, verspäteter Anreise, organisatorischen Problemen oder sonstigen Umständen, die eine Teilnahme verhindern oder erschweren.


8. Allgemeine Bestimmungen

Die Veranstaltung wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt:

a) Bestimmungen dieser Ausschreibung

b) Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland

c) Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland

d) Auflagen und Bestimmungen der Genehmigungsbehörden


9. Nenngeld / Leistungen

Das Nenngeld für die Teilnahme an der Altblech Motorchallenge beträgt: 

160,00 € pro Team

Das Nenngeld beinhaltet:

• Teilnahmegebühr für die Altblech Motorchallenge

• 2 Wochenendtickets für das Altblech Motorweekend

• 2 T-Shirts

• 2 Startnummernaufkleber

• 2 Mittagessen nach der Rallye


10. Bezahlung

Der Veranstalter sendet eine Bestätigung über die Nennung an den Teilnehmer. Das Nenngeld ist innerhalb von 7 Tagen nach dieser Bestätigung auf das genannte Konto zu überweisen. Wenn das Nenngeld nicht fristgerecht eingeht, wird die Nennung durch den Veranstalter storniert und der Startplatz einem Nachrücker zur Verfügung gestellt.

Bankverbindung 

Nennungen werden erst nach Eingang des Nenngeldes auf folgendes Konto bearbeitet.

Verwendungszweck: “Nenngeld“ + Name des Teams

Bankverbindung: Raiffeisenbank im Kreis Calw eG

Kontoinhaber: Altblech-Calw e.V.

IBAN: DE87 6066 3084 0072 0780 06

Ihr seid erfolgreich angemeldet wenn:

Das Nenngeld in Höhe von 160,- € innerhalb von 7 Tagen auf unserem Konto eingegangen ist und Ihr darüber eine Bestätigung per E-Mail erhalten habt.


11. Pflichten der Teilnehmer


11.1 Startreihenfolge

Der Start erfolgt in der Reihenfolge der offiziellen Starterliste. Die Starterliste wird am Schwarzen Brett an der Info ausgehängt. Alle Teilnehmer sind selbst für rechtzeitiges Erscheinen am Start verantwortlich. Die Startzeit wird beim ausgeben der Startnummern mitgeteilt. 


11.2 Startnummern

Die vom Veranstalter ausgehändigten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung an beiden Seiten des Teilnehmerfahrzeuges gut sichtbar angebracht sein (Sponsorenlogos müssen stets lesbar sein. Missachtung führt zu Wertungsverlust). Für eventuelle Schäden, die durch das Anbringen der Startnummern am Fahrzeug entstehen, haftet der Veranstalter nicht.


11.3 Umweltschutz

Es ist darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Kraftstoff oder andere umweltschädliche Flüssigkeiten verunreinigt werden. Die Teilnehmer haben in Eigenverantwortung darauf zu achten, dass gegebenenfalls entsprechende Unterlagen vorhanden sind.


11.4 Roadbook

Die Teams sind für ihre Roadbooks alleine verantwortlich. Bei Verlust kann keine Wertung vorgenommen werden.


12. Foto-, Film- und Tonaufnahme

Die Veranstaltung wird durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen fotografisch und filmisch dokumentiert. Die hierbei entstehenden Bild-, Ton- und Filmaufnahmen können im Rahmen der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit sowie zu Werbezwecken zukünftiger Veranstaltungen in Print- und Onlinemedien (einschließlich sozialer Medien) veröffentlicht werden. Mit Annahme der Nennung wird dem nach DSGVO eingewilligt.
 

13. Dokumente

Folgende Papiere sind am 10.07.2026 am Infostand auf dem Veranstaltungsgelände vorzulegen, spätestens jedoch zwei Stunden vor dem Start:

- Gültiger Führerschein des Fahrers

- Fahrzeugschein

- Unterschriebener Haftungsverzicht

Copyright © 2026 Altblech Motorweekend – Alle Rechte vorbehalten.

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