Altblech Motorweekend 12. - 13.07.2024
Altblech Motorweekend 12. - 13.07.2024
Angemeldet als:
filler@godaddy.com
Bitte lest euch die verbindlichen Konditionen der Ausschreibung durch – den Link zur Anmeldung findet Ihr dann am Ende dieser Seite.
1. Beschreibung der Veranstaltung
Die Altblech Motorchallenge ist eine Rundfahrt durch den Nordschwarzwald, bei der die Teilnehmer Aufgaben zu bewältigen haben, die in einem Roadbook vom Veranstalter definiert werden. Hinweise auf die Route erhalten die Teilnehmer durch das Roadbook. Es handelt sich um eine automobile Schnitzeljagd durch die schönsten Ecken des Nordschwarzwalds. Die Zeit, in der die Route abgefahren wird ist irrelevant für die Wertung der Challenge, es handelt sich nicht um ein Rennen. Die Veranstaltung an sich, aber auch die Teilnahme einzelner Personen, werden durch uns oder von uns beauftragten Fotografen frei dokumentarisch begleitet, indem Bild-, Ton- und Filmaufnahmen erstellt werden. Die durch freie dokumentarische Begleitung der Veranstaltung erstellten Bild,- Ton- und Filmaufnahmen werden zu werblichen Zwecken auf unserer Website und auf sozialen Medien verwendet. Ferner verwenden wir die Aufnahmen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auch zur Weitergabe an Dritte. Hierfür werden die Aufnahmen auch vervielfältigt und auf Speichermedien verbreitet.
2. Zugelassene Fahrzeuge
Zur Veranstaltung zugelassen sind ausschließlich Fahrzeuge mit Erstzulassung bis einschließlich 1994 die ordnungsgemäß zugelassen sind. Die Auswahl der Fahrzeuge erfolgt durch den Veranstalter. Er behält sich das Recht vor, Nennungen abzulehnen und/oder den Start zu verweigern. Die Nennung wird vom Veranstalter innerhalb von 30 Tagen nach Eingang von Nennung und Nenngeld bestätigt.
3. Allgemeine Bestimmungen
Die Veranstaltung wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt:
a) Bestimmungen dieser Ausschreibung
b) Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland
c) Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
d) Auflagen und Bestimmungen der Genehmigungsbehörden
4. Nennung
Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich die im Nennformular aufgeführten Personen. Fahrberechtigt sind Personen die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Veranstaltung ist lizenzfrei. Das Nennformular mit Haftungsverzicht ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung an den Veranstalter zu übermitteln.
Unvollständige Nennformulare werden nicht berücksichtigt!
Ein Team besteht aus zwei Personen. Teams, die aus mehr als zwei Personen bestehen, fahren außerhalb der Wertung (Ausnahme: bei Kindern bis 14 Jahre drücken wir ein Auge zu).
4.1 Nenngeld / Leistungen
Das Nenngeld beträgt: 130,00 € pro Team
Das Nenngeld beinhaltet:
• Teilnahmegebühr für die 11. Motorchallenge
• 2 Wochenendtickets für das Altblechmotorweekend
• 2 T-Shirts
• 2 Startnummernaufkleber
Das Nenngeld wird nur bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter oder Nichtannahme der Nennung des Bewerbers durch Überweisung zurückerstattet.
4.2 Bezahlung
Der Veranstalter prüft die Anmeldung und sendet eine Bestätigung über die Nennung an den Teilnehmer. Das Nenngeld ist innerhalb von 7 Tagen nach dieser Bestätigung auf das genannte Konto zu überweisen. Wenn das Nenngeld nicht fristgerecht eingeht, wird die Nennung durch den Veranstalter storniert und der Startplatz einem Nachrücker zur Verfügung gestellt.
4.3 Bankverbindung
Nennungen werden erst nach Eingang des Nenngeldes auf folgendes Konto bearbeitet.
Verwendungszweck: “Nenngeld“ + Name des Teams
Bankverbindung: Raiffeisenbank im Kreis Calw eG
Altblech-Calw e.V.
IBAN: DE87 6066 3084 0072 0780 06
5. Versicherung
Mit der Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende, Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
6. Verantwortlichkeit
Die Teilnahme an der 11. Motorchallenge erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Der genannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug in einer der nachfolgend aufgeführten Weise zum Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist:
• Reguläre Zulassung
• Saisonkennzeichen
• Historische Zulassung (H-Kennzeichen)
• 07er Kennzeichen
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme den Vorschriften der StVZO entsprechen.
7. Haftung
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter- und Eigentümer) nehmen auf eigene Gefahr an der genannten Rallye teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und durch sie oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter- und Eigentümer) verzichten für alle im Zusammenhang mit der Rallye erlittenen Schäden oder Unfälle auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragten, Helfer, Behörden, Dienststellen und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Rallye in Verbindung stehen, sowie der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Eltern haften für ihre Kinder.
8. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen und die Veranstaltung gegebenenfalls abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist. Der Veranstalter ist von der Haftung jeglicher hieraus resultierender Schäden freigestellt, es sei denn, die Schadensverursachung beruht auf dem Veranstalter zurechenbarem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
9. Pflichten der Teilnehmer
9.1 Startreihenfolge
Der Start Erfolgt in der Reihenfolge der offiziellen Starterliste. Die Starterliste wird am Schwarzen Brett ausgehängt. Alle Teilnehmer sind selbst für rechtzeitiges Erscheinen am Start verantwortlich.
9.2 Startnummern
Die vom Veranstalter ausgehändigten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung an beiden Seiten des Teilnehmerfahrzeuges gut sichtbar angebracht sein (Sponsorenlogos müssen stets lesbar sein. Missachtung führt zu Wertungsverlust). Für eventuelle Schäden, die durch das Anbringen der Startnummern am Fahrzeug entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
9.3 Umweltschutz
Es ist darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltschädlichen Flüssigkeiten verunreinigt werden. Die Teilnehmer haben darauf zu achten, dass gegebenenfalls entsprechende Unterlagen vorhanden sind.
9.4 Roadbook
Die Teams sind für ihre Roadbooks alleine verantwortlich. Bei Verlust kann keine Wertung vorgenommen werden.
10. Dokumente
Folgende Papiere sind am 13.07.2024 am Infostand auf dem Veranstaltungsgelände vorzulegen, spätestens jedoch zwei Stunden vor dem Start:
• Nennbestätigung
• Gültiger Führerschein des Fahrers
• Fahrzeugschein
Ihr seid erfolgreich angemeldet wenn:
Das Nenngeld in Höhe von 130,- € innerhalb von 7 Tagen auf unserem Konto eingegangen ist und Ihr darüber eine Bestätig per E-Mail erhalten habt.
Es stehen auf unserer Seite 50 Startplätze zur Verfügung. Sollten diese Plätze vergeben sein, stehen Nachrückerplätze zur Verfügung. Ein Nachrücker kommt dann zum Zug, wenn eine Nennung durch den Veranstalter oder den Teilnehmer storniert wird. Die Nachrückerplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung per E-Mail vergeben.
Mit der Bewerbung um einen Startplatz stimmt ihr den Regeln dieser Veranstaltung und den Nennbestimmungen zu. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
Alles gelesen und verstanden? Dann geht's hier zur Anmeldung:
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